top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Dannfald KKW – Kälte- und Klimatechnik

Stand: November 2025

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen der Dannfald KKW (nachfolgend „Auftragnehmer") gegenüber dem Auftraggeber, insbesondere für:

  • Beratung und Angebotslegung

  • Planung, Montage und Installation von Kälte- und Klimaanlagen

  • Wartung, Reparatur und Service

  • Inbetriebnahme und Schulung

1.2 Die AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird.

1.3 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich bestätigt.

§ 2 Vertragsabschluss und Angebot

2.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.

2.2 Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Leistung zustande.

2.3 Bei Aufträgen ohne vorherige schriftliche Auftragsbestätigung gelten diese AGB als angenommen, sobald der Auftragnehmer mit den Arbeiten beginnt.

§ 3 Leistungen und Leistungsbeschreibung

3.1 Der Leistungsumfang ist in der Auftragsbestätigung oder im Kostenvoranschlag festgehalten.

3.2 Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, werden gesondert berechnet.

3.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, gleichwertige Materialien und Systeme einzubauen, wenn die vertraglich vereinbarten Materialien nicht verfügbar sind (im Sinne der Zweckentsprechung).

3.4 Besonderheiten und Erschwernisse bei der Montage (z. B. schwer zugängliche Einbaustellen, Zusatzarbeiten durch unerwartete Befunde) können zu Aufpreis führen und werden dem Auftraggeber vor Ausführung mitgeteilt.

§ 4 Kostenvoranschlag und Preise

4.1 Kostenvoranschläge und Angebote sind unverbindlich, sofern sie nicht mit „Festpreis" gekennzeichnet sind.

4.2 Alle Preise sind inklusive Mehrwertsteuer und beziehen sich auf die im Kostenvoranschlag genannten Leistungen.

4.3 Kosten für Anfahrt, Parkplatz, Spritkosten und Materialien können zusätzlich in Rechnung gestellt werden, sofern nicht anders vereinbart.

4.4 Bei Aufträgen ohne Kostenvoranschlag werden die Arbeiten nach Aufwand (Zeit + Material) berechnet. Der Auftraggeber erhält eine detaillierte Rechnung.

4.5 Preisänderungen aufgrund von Materialpreissteigerungen oder Fachkräftemangel können bei Aufträgen ohne Fixvereinbarung weitergegeben werden.

§ 5 Zahlungsbedingungen

5.1 Die Bezahlung ist fällig innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung (Zahlungsziel nach Vereinbarung).

5.2 Zahlungen sind auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.

5.3 Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen werden Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. berechnet (mindestens aber 10 € pro Monat).

5.4 Ansprüche des Auftraggebers begründen kein Zahlungsaufschub. Die Zahlung bleibt fällig.

5.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug oder Zweifeln an der Bonität des Auftraggebers weitere Leistungen zu verweigern.

§ 6 Termine und Verzug

6.1 Genannte Termine sind Richtwerte, sofern diese nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

6.2 Der Auftragnehmer ist nicht verantwortlich für Verzögerungen durch:

  • Ungünstige Witterungsverhältnisse

  • Verzögerte Material- oder Ersatzteillieferungen

  • Behinderungen durch Dritte

  • Unvorhergesehene technische Probleme vor Ort

6.3 Der Auftraggeber wird bei absehbaren Verzögerungen zeitnah informiert.

6.4 Dem Auftraggeber steht kein Rücktrittsrecht zu, wenn Termine nicht eingehalten werden, sofern diese nicht als verbindlich vereinbart waren.

§ 7 Gewährleistung und Haftung

7.1 Gewährleistungsfrist für Neuanlagen: 24 Monate ab Inbetriebnahme (im Sinne von § 438 BGB).

7.2 Gewährleistungsfrist für Reparatur- und Servicearbeiten: 12 Monate ab Rechnungsdatum.

7.3 Mängelansprüche müssen innerhalb von 14 Tagen nach Erkennen schriftlich angezeigt werden.

7.4 Ausschluss von Mängelhaftung bei:

  • Fehlerhafter Bedienung oder unsachgemäßer Handhabung

  • Nichtbeachtung von Wartungsempfehlungen

  • Schäden durch Dritte oder externe Einflüsse

  • Verschleiß oder natürliche Abnutzung

  • Nichtbeachtung der Hersteller-Wartungsintervalle

7.5 Die Haftung des Auftragnehmers ist beschränkt auf den Wert der ausgeführten Leistung.

§ 8 Inbetriebnahme und Einweisung

8.1 Der Auftragnehmer führt die Inbetriebnahme durch und weist den Auftraggeber in die Bedienung ein.

8.2 Die Inbetriebnahmeprotokolle und Bedienungsanleitungen werden dem Auftraggeber übergeben und müssen von diesem unterzeichnet werden.

8.3 Das Übergabeprotokoll gilt als Abnahme der Leistung.

§ 9 Wartung und Service

9.1 Der Auftragnehmer empfiehlt eine regelmäßige Wartung (mindestens 1x jährlich für Klimaanlagen, nach Hersteller-Vorgaben).

9.2 Mängel, die durch fehlendes Wartungsmanagement entstehen, sind ausgeschlossen von der Gewährleistung.

9.3 Wartungsvertrag können optional abgeschlossen werden.

§ 10 Haftung und Schadensersatz

10.1 Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die er durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht hat.

10.2 Ausschluss von Haftung für:

  • Indirekte Schäden oder Folgeschäden

  • Ertragsausfälle oder Gewinnverluste

  • Datenverlust

  • Personen- oder Sachschäden, die nicht durch die Montage selbst verursacht wurden

10.3 Die maximale Haftung ist auf die vereinbarte Leistungsvergütung begrenzt.

§ 11 Datenschutz und technische Unterlagen

11.1 Der Auftragnehmer behandelt Informationen des Auftraggebers vertraulich.

11.2 Angebots- und Planungsunterlagen bleiben Eigentum des Auftragnehmers und dürfen nicht ohne Genehmigung an Dritte weitergegeben werden.

11.3 Nach Vertragsabschluss können die Unterlagen vom Auftraggeber behalten werden.

§ 12 Gewährleistung von Verschleißteilen

12.1 Verschleißteile (z. B. Filter, Dichtungen, Kältemittel) sind ausdrücklich nicht von der Gewährleistung erfasst.

12.2 Der Austausch dieser Teile ist eine regelmäßige Wartungsarbeit und wird separat berechnet.

§ 13 Besondere Bedingungen für Klimaanlagen

13.1 Der Auftragnehmer führt alle Installation nach geltender Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) und EU-Verordnung 2024/573 durch.

13.2 Für Split-Systeme und Multisplit-Systeme ist eine Fachinstallation durch zertifizierte Betriebe erforderlich. Dieser Nachweis wird erbracht.

13.3 Das Kältemittel und dessen sachgerechte Handhabung richten sich nach den Herstellervorgaben und gesetzlichen Bestimmungen.

13.4 Der Auftraggeber erhält eine Installateursbescheinigung nach EU-Verordnung.

§ 14 Eigentumsvorbehalt

14.1 Alle durch den Auftragnehmer eingebauten oder gelieferten Materialien und Geräte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

14.2 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, eingebaute Teile zum Zweck des Ausbaus herauszufordern.

§ 15 Gerichtsstand und Rechtswahl

15.1 Gerichtsstand ist Biblis / Hessen, Deutschland.

15.2 Es gilt deutsches Recht (BGB).

15.3 Abweichende Vereinbarungen sind nur durch schriftliche Zusatzvereinbarung zulässig.

§ 16 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck entspricht.

§ 17 Schlussbestimmungen

17.1 Mündliche Nebenabreden gelten als ungültig. Änderungen dieser AGB müssen schriftlich erfolgen.

17.2 Diese AGB sind auf der Website von Dannfald KKW abrufbar und liegen in ausgedruckter Form vor.

Dannfald KKW
Lessingstr. 18
68642 Bürstadt
 

bottom of page